Es gibt wohl keinen Bereich des Immobilienrechts, in dem unsere Kanzlei nicht schon Mandanten vertreten hat. Der Kauf von Häusern für Privatpersonen, die Entwicklung von Wohnungen für Investmentgesellschaften, die Gestaltung von Mietverträgen für Bürogebäude, die Ausarbeitung von Planungsvereinbarungen mit Gemeinden, Immobilienstreitigkeiten - dies sind nur einige der Bereiche, in denen unsere Kanzlei Mandanten bei der Verwirklichung ihrer Pläne oder der Beilegung von Streitigkeiten unterstützt hat.
Ob kleine, mittlere oder große Unternehmen, wir haben Mandanten in den verschiedensten Bereichen von der Gründung bis zur Beendigung ihrer Tätigkeit vertreten.
Von Unternehmensgründungen, Unternehmensumwandlungen, Fusionen und Übernahmen, Abwicklungsverfahren, Konkurs und Liquidation bis hin zu Handelsverträgen und verschiedenen Handelstransaktionen ist unsere Kanzlei seit mehr als 15 Jahren in fast allen Bereichen der Unternehmenstätigkeit tätig.
Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Ausarbeitung interner Regelungen, kollektives Arbeitsrecht (Verhandlungen mit Gewerkschaften, Betriebsräten), Leiharbeit, internationale Leiharbeit, Arbeitszeitfragen, Streitigkeiten, Arbeitsunfälle - alles, was mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Richtlinien für die Datenverwaltung, Mitteilungen an die betroffenen Personen, Prüfung der Interessenabwägung, Folgenabschätzungen, Ausarbeitung und Überprüfung von Datenverarbeitungsverträgen, Rechtsberatung zum Datenschutz.
Die Prozessführung ist ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit. Wir vertreten Mandanten in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten, sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten.
Wir betrachten Rechtsstreitigkeiten als ein Instrument im Rahmen einer Anwaltsstrategie, das sehr effektiv eingesetzt werden kann. Ein schlecht geplantes Verfahren kann jedoch zu enormen Zeit- und Geldverlusten führen. Deshalb führen wir vor der Einleitung eines Rechtsstreits eine gründliche Risiko- und Kostenanalyse durch, um unseren Mandanten ein möglichst umfassendes Bild von den möglichen Ergebnissen eines Rechtsstreits zu vermitteln - und ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Man könnte sagen, dass unsere Kanzlei auf komplexe Nachlassangelegenheiten und Nachlassplanung spezialisiert ist.
Das Erbrecht ist vielleicht eines der am wenigsten harmonisierten Rechtsgebiete, so dass die Vertretung in einer komplexen grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheit ohne Kenntnis der einschlägigen internationalen Verträge, EU-Verordnungen und der nationalen Gesetze der am Nachlass beteiligten Länder nicht effektiv sein kann.
Wir sind in einer Reihe von Erbfällen tätig geworden, bei denen die sehr unterschiedlichen Regeln der Rechtssysteme von zwei, drei oder sogar vier Ländern berücksichtigt werden mussten. Dies erfordert, dass wir mit den sich ständig ändernden Vorschriften auf dem Laufenden sind. Zu diesem Zweck sind wir aktive Mitglieder in internationalen Fachorganisationen im Bereich des Erbrechts und der Nachlassplanung.